Vorsorge-Vollmacht
Wer sollte eine Vorsorgevollmacht haben?
Jeder Geschäftsfähige, der sicherstellen möchte, im Falle eigener Handlungsunfähigkeit nicht einen Betreuer vom Gericht bestellt zu bekommen.
Wann sollte man eine Vorsorgevollmacht aufsetzen lassen?
Sobald man voll geschäftsfähig ist. Krankheit oder Unfall sind keine Frage des Alters.
Was beinhaltet eine Vorsorgevollmacht?
Die Vollmacht beinhaltet die Berechtigung für einen selbst ausgewählten Vertreter, im eigenen Namen zu handeln. Grundsätzlich kann man sich in jeder Angelegenheit (ausgenommen höchstpersönliche Rechtsgeschäfte) vertreten lassen.
Ist die Beurkundung/ Beglaubigung durch einen Notar notwendig?
Nur für den Fall, dass die Vollmacht auch Verfügungen über Grundstücke, GmbH-Anteile oder zur Darlehensaufnahme berechtigen soll.
Wer kann bevollmächtigt werden?
Grundsätzlich kann jeder Volljährige mit der Vollmacht ausgestattet werden. Zu beachten ist jedoch unbedingt, dass die Erteilung einer Vorsorgevollmacht IMMER eine ausgesprochene Vertrauensangelegenheit ist. Vor Missbrauch schützt nur, sehr sorgfältig auszuwählen, wer bevollmächtigt werden soll.
Die Argumentation einiger Banken, um Missbrauch vorzubeugen werden nur notariell beglaubigte Vorsorgevollmachten akzeptiert, ist insoweit völlig haltlos. Eine Vollmacht kann mit und ohne notarielle Beglaubigung für eigene Zwecke des Bevollmächtigten ausgenutzt werden.
Gilt die Vollmacht unbefristet und unwiderruflich?
Die Vollmacht kann für einen bestimmten Zeitraum erteilt werden. Das ist jedoch nur sinnvoll, wenn die Sicherheit gegeben ist, dass man selbst als Vollmachtgeber nach Ablauf der Befristung wieder selbst handlungsfähig ist.
Die Vollmacht kann durch den Vollmachtgeber selbst solange widerrufen werden, wie der Vollmachtgeber über seine volle Geschäftsfähigkeit verfügt.
Eventuelle Erben, die nicht Vollmachtnehmer sind, können die Vorsorgevollmacht ebenso wenig widerrufen wie der Bevollmächtigte.
Rechtsanwältin Cornelia Haubold-Pätz
Patienten-Verfügung
Wer sollte eine Patientenverfügung haben?
Jeder Geschäftsfähige, der sicherstellen möchte, im Falle unheilbarer Krankheiten oder ähnlichem, wenn bestimmte Voraussetzungen vorliegen, nicht künstlich am Leben erhalten zu werden.
Wann sollte man eine Patientenverfügung erstellen?
Sobald man voll geschäftsfähig ist. Krankheit oder Unfälle sind keine Frage des Alters.
Was beinhaltet eine Patientenverfügung?
Die Patientenverfügung beinhaltet letztendlich die EIGENE Entscheidung des Verfügenden, ob bzw. unter welchen Umständen keine lebenserhaltenden/lebensverlängernden Maßnahmen ergriffen werden sollen. Diese Entscheidung trifft immer der Verfügende; die mit deren Durchsetzung mittels Patientenverfügung beauftragte Person ist an die Entscheidungen und Festlegungen des Verfügenden gebunden und trifft keine eigenen Entscheidungen.
Ist die Beurkundung/Beglaubigung durch einen Notar notwendig?
Nein!
Wer kann bevollmächtigt werden?
Grundsätzlich kann jeder Volljährige mit der Vertretungsbefugnis im Rahmen einer Patientenverfügung bevollmächtigt werden. Zu beachten ist jedoch auch hier unbedingt, dass dies eine ausgesprochene Vertrauensangelegenheit ist.
Wichtig ist auch, dass der derjenige/diejenige, der/die die Entscheidung des Vollmachtgebers durchsetzen soll, diese auch kennt und ihre Einwilligung dazu gibt. Das schreibt zwar keine gesetzliche Regelung vor, schützt jedoch davor, dass Unkenntnis der Patientenverfügung, Ablehnung der Übernahme der damit verbundenen Verantwortung oder die Entscheidung des beauftragten Vertreters, dazu führen, dass die Verfügung keine Beachtung findet.
Ist die Patientenverfügung unwiderruflich?
Nein, selbstverständlich kann diese Verfügung solange widerrufen werden, wie der Verfügende geschäftsfähig ist.
Da unter Umständen eine gravierende Veränderung der Lebensumstände oder des Gesundheitszustandes auch die eigene Einstellung zum Thema Patientenverfügung verändern kann, ist es durchaus sinnvoll, die Verfügung in größeren Abständen darauf zu überprüfen, ob inhaltliche Veränderungen vorgenommen werden sollten.
Quelle: Computerzeitschrift "chip.de" Heft 11/2013 Seite 32 bis 34
Quelle: Zeitschrift "Super Illu" Heft 23/2014 Seite 53 Recht
Zum Vortrag von Frau RA C. Haubold-Pätz für Sie die wichtigsten Aussagen in einer Zusammenfassung:
Kinder haften für ihre Eltern
Grundlage der Betrachtung ist die gesellschaftliche Entwicklung
Die Menschen werden immer Älter und auch immer hilfebedürftiger
Wann muss man für die Eltern aufkommen?
Dann , wenn Bedürftigkeit eintritt
Diese setzt aber Leistungsfähigkeit voraus
Wenn selbst die Pflegeleistungserbringung nicht oder nicht mehr gegeben ist (z.B. durch eigene Berufstätigkeit oder Ortsabwesenheit)
Kosten steigen teilweise enorm und die Eltern können diese aus eigenen Mitteln nicht aufbringen
Wer muss für die Eltern aufkommen?
Leibliche Kinder, Kindeskinder als auch adoptierte Kinder
Geregelt in § 1601 BGB „ Verwandte in gerader Linie sind verpflichtet, einander Unterhalt zu gewähren“
Man „schuldet“ sich ein Leben lang Unterhalt
Rolle des Sozialamtes
Das Sozialamt muss generell in Vorleistung gehen
Geregelt im SGB XII
Der Anspruch der Eltern gegenüber der Kinder geht kraft Gesetzes auf das Sozialamt über (§94 SGB XII)
Gegenüber Enkelkindern gibt es allerdings keinen gesetzlichen Übergang
Das Sozialamt hat Anspruch auf Auskunft
Auskunft kann beim Arbeitgeber oder auch bei den Finanzämtern eingeholt werden, wenn nicht ordnungsgemäß Auskunft erteilt wird
Als erwachsendes Kind habe ich umfassend Auskunft zu erteilen, sonst „eigentlich“ nicht
Pflichten des Sozialamtes
Der Unterhaltsverpflichtete hat aber ebenso einen Auskunftsanspruch, denn der Berechtigte, also die Eltern, müssen zunächst ihr eigenes Einkommen und ihren Vermögensstamm einsetzen
Bedürftigkeit muss geprüft werden, diese liegt nie unter dem Existenzminimum
Einsatz von staatlichen Mitteln muss immer geprüft werden (Pflegegeld, Pflegewohngeld-das gibt es aber nicht überall)
Eigenes Einkommen und Vermögen
Einsatz des vorhandenen Vermögens der Eltern
Unterschied zwischen unterhaltsrechtlicher und sozialrechtlicher Bedürftigkeit – das muss immer geprüft werden
Schonvermögen muss jedem einzelnen bleiben, dabei sind immer die Umstände des Einzelfalls maßgebend
Einkommen muss als bereinigtes Einkomme ermittelt werden
Schenkungen der Eltern
Bei Schenkungen vor Eintritt der Bedürftigkeit , dann kann die Schenkung auch zurückgefordert werden (Rückforderung wegen Verarmung des Schenkers § 528 BGB)
Allerdings muss nicht jede Schenkung zurückgegeben werden ( z.B. 10-Jahes – Frist, Bedürftigkeit vorsätzlich oder grob fahrlässig herbeigeführt)
Selbstbehalt
Dieser ist nicht starr definiert, laut Düsseldorfer Tabelle beträgt dieser 1.600,00 €, darin enthalten sind Wohnkosten von 450,00 €
In jedem Fall ist genau zu prüfen, welche Voraussetzungen immer konkret vorliegen
Rechtsanwältin Cornelia Haubold-Pätz, 01471 Radeburg, Würschnitzer Str. 1 Tel. 035208 4477