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Antrag auf aktive oder fördernde Mitgliedschaft im Handwerkerverein „Einigkeit“ Lausa 1888 e.V.
1. Auszug aus der Satzung des HWV´s
1.1. für aktive Mitgliedschaft Mitglied des Vereins können, sofern sie der vorliegenden Satzung ihre Zustimmung geben, alle am Verein interessierten natürlichen oder juristischen Personen ab 18 Jahren werden. Über die Aufnahme in den Verein entscheidet der Vorstand in Abstimmung mit den Mitgliedern. Der Antrag ist schriftlich an den Vorstand zu richten (§4 Abs. 2 der Satzung).
1.2. für fördernde Mitgliedschaft Förderndes Mitglied des Vereines kann jede juristische Person mit Vollendung des 18. Lebensjahres werden, sofern sie der vorliegenden Satzung ihre Zustimmung gibt. Über die Aufnahme in den Verein entscheidet der Vorstand. Der Antrag zur Aufnahme ist schriftlich oder mündlich an den Vorstand zu richten.
Download: Satzung des Vereines (PDF, 79 KB)
Download: Aufnahmeantrag (ausdrucken - ausfüllen - abgeben)
Download: Datenblatt (PDF, 4KB)
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